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Das wandernde Halteverbot

Rückwirkende Verbotsschilder sorgen für Verwirrung

08.04.2009 | 08.04.2009, 00:00
Offenbar wurde das Parkverbot erst nach dem angegebenen Datum ausgesprochen. - © FOTO: RALF BITTNER
Offenbar wurde das Parkverbot erst nach dem angegebenen Datum ausgesprochen. | © FOTO: RALF BITTNER

Herford (rab). Manchmal sind Zonen mit befristeten Halteverboten nötig, wenn gebaut oder umgezogen wird. In der Komturstraße tauchten jetzt Halteverbotsschilder auf, die eine Woche rückwirkend gelten.

Am Montag, 30. März , stellte NW-Mitarbeiter Ralf Bittner sein Auto auf einem der Anwohnerparkplätze auf Höhe des katholischen Weiterbildungswerkes InVia ab, natürlich mit entsprechender Parkerlaubnis im Fenster. Die anderen Parkplätze wurden wie üblich ebenfalls genutzt. Vier Tage später wies ein mobiles Halteverbotsschild den Stellplatz als absolutes Halteverbot aus, und zwar rückwirkend ab 23. März. Zwar blieb der Vorfall folgen- und damit kostenlos, eine Erklärung hat der bei Stadt für den ruhenden Verkehr zuständige Jürgen Gölicke aber auch nicht.

Der mit dem Überraschungs-Parkverbot belegte Stellplatz liegt nicht im Bereich der Synagogen-Baustelle, wo für die unmittelbar davor gelegenen vier Parkplätze für die Dauer der Bauarbeiten eine Halteverbot gilt. Auch die Vermutung, dass die Schilder von der dort tätigen Baufirma versetzt wurden, bestätigte sich nicht. Ein Bauarbeiter vermutete, dass das Schild mit Arbeiten im Erdreich im weiteren Verlauf der Komturstraße zu tun habe.

Davon war Gölicke aber nichts bekannt. Sicher ist jedoch, dass derartige Haltverbote mindestens 48 Stunden vor ihrem Inkrafttreten ausgeschildert werden müssen, damit die Anwohner eine Chance haben, ihre Autos zu entfernen. "Eine rückwirkende Beschilderung ist definitiv nicht zulässig", so Gölicke.