Der Schilderwald und seine Tücken für das Gladbecker Ordnungsamt

Um 19.09 Uhr stand der Firmenwagen von Uwe Gunkel am 4. Dezember 2013 vor dem Haus Kampstraße 33 in Rentfort. Welches Vergehen wirft man dem Kampstraßen-Anwohner nun also vor?
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  • hochgeladen von Uwe Rath

Rentfort. Überraschend Post von seinem Arbeitgeber, einem im süddeutschen Gunzenhausen ansässigen Konzern, erhielt unmittelbar vor dem Weihnachtsfest Uwe Gunkel. Und der Rentforter staunte nicht schlecht, als ihm ein „Ordnungswidrigkeit-Zeugenfragebogen“ des Ordnungsamtes der Stadt Gladbeck entgegenfiel.

Dem beiliegenden Schreiben konnte Gunkel entnehmen, dass ihm zur Last gelegt wird, am Mittwoch, 4. Dezember 2013, gegen 19.09 Uhr vor dem Haus Kampstraße 33 sein Firmenfahrzeug geparkt zu haben. „Angeblich habe ich den Wagen im absoluten Halteverbot abgestellt,“ so Uwe Gunkel. Und für diese Ordnungswidrigkeit soll Gunkel, seit Jahrzehnten wohnt er in der Kampstraße 35a, nun 15 Euro zahlen.

15 Euro, die der erboste Bürger aber keinesfalls entrichten will. „Vor dem Haus Kampstraße 33 steht tatsächlich das Halteverbotsschild, allerdings mit dem Zusatzschild von 7 bis 14 Uhr. Ich parke das Firmenfahrzeug immer in dem genannten Bereich der Kampstraße. Aber nur zu den erlaubten Zeiten.“

Wie es zu dem peinlichen Vorgang kommen konnte, konnte Uwe Gunkel noch nicht klären, denn zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel konnte er keinen Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Gladbeck erreichen. Ausgefüllt hat er allerdings den Zeugenfragebogen und zur Sicherheit noch ein Foto beigelegt, das eindeutig belegt, dass an der Kampstraße in der Nähe der Wilhelmschule tatsächlich besagtes Halteverbots-Schild steht - allerdings mit dem Zusatzschild „7 bis 14 Uhr“...

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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